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Kryptowährungen: BMF-Schreiben erörtert umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoins

Die Bundesregierung hat sich kürzlich aufgrund einer Anfrage des Bundestags zur umsatz- und ertragsteuerlichen Behandlung von Geschäften mit Kryptowährungen (z.B. Bitcoins) geäußert. Das Bundesfinanzministerium (BMF) nimmt nun zu den umsatzsteuerlichen Aspekten von Bitcoins und weiteren virtuellen Währungen Stellung und bezieht sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22.10.2015.

Im EuGH-Urteil wurde entschieden, dass der Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der sogenannten virtuellen Währung Bitcoin und umgekehrt eine umsatzsteuerfreie Dienstleistung gegen Entgelt ist.

Das aktuelle BMF-Schreiben beleuchtet nun noch einmal konkret den Umtausch konventioneller Währungen in Bitcoins, der eine umsatzsteuerfreie steuerbare sonstige Leistung darstellt, die Verwendung von Bitcoins als Entgelt, die mit konventionellen Zahlungsmitteln gleichzusetzen ist, soweit sie lediglich als reines Zahlungsmittel dienen. Zudem beschäftigt sich das Schreiben mit den Transaktionsgebühren für das Mining, mit den Regelungen für sogenannte Wallets, elektronische Geldbörsen, die der Aufbewahrung virtueller Währungen (z.B. Smartphone-Apps) dienen, sowie mit der umsatzsteuerlichen Behandlung der Betreiber einer Handelsplattform für Bitcoins.

Hinweis: Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 01.10.2010 wird vor diesem Hintergrund auch um einen Abschnitt zur umsatzsteuerlichen Behandlung virtueller Währungen ergänzt.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 05/2018)

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