Dank umfassendem Wissen immer einen Schritt voraus.

Steuertermine Januar 2026

12.01.Umsatzsteuer
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*

Zahlungsschonfrist: bis zum 15.01.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Dezember 2025]

Information für: -
zum Thema: -

(aus: Ausgabe 12/2025)

ZurückZurück zur Übersicht

Ihr Kontakt zu uns:

  • Thomas Frahm WP/STB
    Tel.: (040) 38 60 06 - 0

  • ARTOS GmbH WPG
    Tel.: (040) 38 60 06 - 0