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Wenn es keine Referenzpreise gibt: Umsatzsteuerlicher Direktverbrauch aus Energieerzeugungsanlagen

Wie lässt sich der Eigenverbrauch von Wärme aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung korrekt versteuern, wenn offizielle Preisdaten fehlen? Das Bundesfinanzministerium hat darauf eine klare und praxisnahe Antwort gegeben. In seinem Schreiben vom 17.12.2025 regelt es die umsatzsteuerliche Behandlung des Direktverbrauchs und passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) entsprechend an.

Hintergrund: Der bundesdurchschnittliche Arbeitspreis für Wärme wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nicht mehr bereitgestellt. Bisher konnte der Marktpreis anhand des bundesweit einheitlichen durchschnittlichen Fernwärmepreises des Vorjahres geschätzt werden - eine Methode, die im UStAE als umsatzsteuerliche Vereinfachungsregelung festgelegt war. Diese Schätzung ist nun nicht mehr möglich.

Um Unternehmern die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für unentgeltlich abgegebene Wärme zu erleichtern, wird nun ausdrücklich festgelegt, dass es nicht beanstandet wird, wenn die Bemessungsgrundlage auch ohne Fernwärmeanschluss mit einem fiktiven Verkaufserlös von 0,03 EUR/kWh angesetzt wird. Damit wird eine praktische, leicht anwendbare Bemessungsgrundlage geschaffen, die den Wegfall der offiziellen bundesweiten Durchschnittspreise kompensiert.

Hinweis: Die Grundsätze dieses Schreibens gelten für alle offenen Fälle.
 
 

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 04/2026)

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